
Karl Kastner
Unternehmensberatung |
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International Food Standard
IFS
Version 5
Der
Standard definiert ein
einheitliches
Anforderungsprofil für die
Auditierung von
Eigenmarkenherstellern,
beschreibt deren Durchführung
und legt ein
Beurteilungsschema fest.
Grundlage sind die Schlüsselkriterien,
welche von der GFSI
entwickelt wurden, um die
Lebensmittelsicherheit zu
verbessern. Ziel ist die
Schaffung einer
Beurteilungsgrundlage für
alle Eigenmarkenhersteller
von Lebensmitteln,
eine einheitliche
Formulierung und Durchführung
der Audits, gegenseitige
Anerkennung der durchgeführten
Audits und eine hohe
Transparenz innerhalb der
gesamten Lieferkette.
Verbunden mit einer
Online-Datenbank wird ein
zukunftsorientiertes,
transparentes und
umfassendes Paket für die
Auditierung von
Lebensmittelherstellern
angeboten.
Seit
dem 01. August 2007 ist die neue Version 5 des IFS auf dem Markt und löst die
seit 2004 gültige Version 4 ab. Ab 1. Jänner 2008 werden die IFS-Audits
nur noch entsprechend der Kriterien von Version 5 durchgeführt. Der Fokus des
International Food Standards
(IFS) liegt künftig in der
Beherrschung der Prozesse, d.h. auf
Lebensmittelsicherheit,
HACCP, Hygiene,
Betriebsumgebung und Rückverfolgbarkeit.
Die
Anforderungen setzen sich
zusammen aus den Modulen Qualitätsmanagement, HACCP
und Gute Handelspraxis (GHP).
Der
Standard gliedert sich in
folgende Kapitel:
1. Unternehmensverantwortung
Die bedeutet, dass es eine festgelegte Unternehmenspolitik und -Leitlinien gibt,
dass die Unternehmensstruktur und -Prozssse definiert sind, dass sich das
Unternehmen an den Kundenbedürfnissen ausrichtet, dass durch die
Unternehmensleitung eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit erfolgt.
2.
QM-System
In diesem Kapitel werden
Anforderungen an das HACCP
System, HACCP Team, HACCP
Analyse und
HACCP-Dokumentation definiert. Weiters
werden Regelungen über die Aufzeichnungs- und
Dokumentationspflichten
sowie über die Lenkung der
Aufzeichnungen behandelt.
3.
Ressourcenmanagement
Der Fokus dieses Kapitels
richtet sich auf die zur
Absicherung der
Erzeugnisqualität
notwendigen Anforderungen,
dazu gehören personelle Ressourcen in
Bezug auf die Kompetenz von
Mitarbeitern, an technische
Ressourcen in Richtung
notwendiger Infrastruktur
und das Arbeitsumfeld. Ein
großer Abschnitt befasst
sich mit der
Schutzbekleidung für das
Personal, der persönlichen
Hygiene, dem Vorgehen bei
infektiösen Erkrankungen, den
Schulungen und den
Sozialeinrichtungen.
4.
Herstellungsprozess
Dieses Kapitel schlägt den
Bogen von den Vorgaben für
den Herstellungsprozess über
umfassende Vertragsprüfungen,
Spezifikationen für die
Produkte, die
Produktentwicklung, den
Einkauf und die Verpackung
der Produkte. Festgelegt
sind die Standards für die
Betriebsumgebung wie
Betriebsgelände und
Bodenbeschaffenheit, Mauern,
Decken, Fenster und
Klimatisierung. Weitere
Teile befassen sich mit
Lagerhaltung, Transport,
Wartung und Instandhaltung
sowie der allgemeinen Rückverfolgbarkeit.
Weiters definiert dieses
Kapitel Anforderungen und
Kriterien bezüglich des Risikos
mit Fremdkörpern. Schlussendlich befassen sich
zwei große Abschnitte mit
der Rückverfolgbarkeit von
gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) und
Allergenrisiken.
5.
Messungen, Analysen,
Verbesserungen
Die
Anforderungen an ein
"Interne Audits",
die Behandlung von
Kundenreklamationen,
Betriebsbegehnungen,
Kalibrierungen von Mess- und
Überwachungsgeräten,
Produktanalysen,
Produktsperrung und Umgang
mit nicht konformen
Produkten, sowie
die Rücknahme bzw. der Rückruf
von Erzeugnissen sind
wichtige Bestandteile dieses
Kapitels.
Zertifizierungslevel:
Der IFS Standard in der
Version 5 unterscheidet auch
weiterhin zwischen den zwei
Zertifizierungslevels
"Basisniveau" und
"Höheres Niveau".
Für
das Basisniveau müssen die
Mindestanforderungen zu
mindestens 75% erfüllt
werden und um das höhere
Niveau zu erreichen, müssen
mindestens 95 % der Anforderungen erreicht werden.
Es
gibt vier Bewertungsstufen,
wobei für jedes Kriterium
eine maximale Punktzahl
erreicht werden kann, welche
sich aber nach angestrebtem
Niveau unterscheidet.
A: Volle Übereinstimmung
B: Nahezu volle Übereinstimmung
C: Nur ein kleiner Teil des
Kriteriums wird erfüllt
D: Das Kriterium laut
Standards wird nicht erfüllt
Kann
ein Kriterium bei der
Auditierung nicht geprüft
werden, da es auf den
Betrieb oder Prozess nicht
zutrifft, wird ein
"NA" (nicht
zutreffend) vergeben und ist
vom Auditor kurz zu begründen.
Ebenso muss der Auditor alle
Nichtkonformitäten in den
Stufen B, C und D begründen.
KO-Kriterien
Waren es bei der Version 4 waren es noch 4 KO-Kriterien, so werden bei der
jetzigen Version 5 der IFS-Standards "10 KO-Kriterien"
definiert. Wird ein "KO-Kriterium" mit D bewertet, fürht dies
zum Abzug von 50% der möglichen Gesamtpunktezahl. Die
KO-Kriterien finden sich in
den Bereichen:
- Verantwortung der Unternehmensleitung
- Überwachung der CCP`s HACCP-Analyse,
- Personalhygiene
- Rohwarenspezifikationen
- Endproduktspezifikationen (Rezeptur)
- Fremdkörpermanagement
- Rückverfolgbarkeit
- Interne Audits
- Verfahren zum Warenrückruf / Warenrücknahme
- Korrekturmaßnahmen
Major:
Ein Major kann für alle Anfoderungen, die nicht KO-Kriterien sind, vergeben
werden. Dies geschieht wenn es zu einem erheblichen Versäumnis bei der
Erfüllung der Standardanforderungen kommt.
Ein Major führt zum Abzug von 15% der möglichen Gesamtpunktezahl.
Audithäufigkeit:
Die Häufigkeit der Audits beträgt
12 Monate und wird ab dem Auditdatum gerechnet.
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Produktinformation

Qualität ist kein Zufall, sondern systematisches Engagement.
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